Mietrecht

Auf dem Gebiet des Mietrechts beraten wir sowohl zum Wohnungsmietrecht als auch zum Gewerberaummietrecht und zwar vom Abschluss des Mietvertrages über die Vertragsdurchführung (Mietzinsanpassung, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten etc.) bis hin zur Vertragsbeendigung (Kündigung des Mietverhältnisses, Räumung).


Eine ausgewogene Gestaltung des Mietvertrages unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung ist eine Grundvoraussetzung für ein unbelastetes Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Zunächst hilft ein durchdachter Vertrag Probleme zu vermeiden.

Für unsere Mandanten fertigen wir die Verträge und stimmen diese auf die Bedürfnisse der Mandanten ab. Die Rechtsanwaltsgebühren für den Vertragsentwurf liegen bei einer Monatsmiete zzgl. der gesetzlichen MwSt., mindestens aber bei € 350,00.

Ferner unterstützen wir unsere Mandanten bei Maßnahmen, die während der Vertragsdurchführung ergriffen werden bzw. ergriffen werden sollen (z.B. Miterhöhungsverlangen, Betriebskostenabrechnungen, Kündigungen, Modernisierungen etc.). Bei dem Auftreten von Mängeln an der Mietsache stellt sich die Frage, wie hieraus resultierende Ansprüche geltend gemacht bzw. abgewehrt werden können.


Ein häufiges Streitthema ist die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses schließt sich hieran die Frage, wann die geleistete Kaution zurück zu gewähren ist und welche Verrechnungsmöglichkeiten für den Vermieter bestehen.