Arbeitsrecht

Ein wesentlicher Schwerpunkt von DORELL RECHTSANWÄLTEN ist die Vertretung von Arbeitnehmern und / oder Arbeitgebern in allen Industrie- und  Dienstleistungsbranchen.

 

Im Bereich des individuellen Arbeitsrechts werden sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen Fragen unterstützt, die sich im Verlauf eines Arbeitsverhältnisses ergeben können. Das reicht von der Gestaltung des Arbeitsvertrages, über die Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüchen sowie die Abwehr von ungerechtfertigten Versetzungen bis hin zum Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen oder zur Durchführung des Kündigungsschutzverfahrens sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite.

 

Aufgrund jahrelanger Erfahrung in der Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind wir in der Lage, die jeweiligen Einzelinteressen schnell und fachgerecht herauszuarbeiten und bestehende Probleme einer effektiven

und zielgerichteten Problemlösung zuzuführen.

 

Neben den klassischen Themenschwerpunkten im Rahmen von Kündigungen des Arbeitsverhältnisses und deren Abwicklung, Abfindungsfragen sowie Fragen zur Sperrzeit entwerfen und prüfen wir Arbeitsverträge, Änderungsverträge sowie Aufhebungs- und Abwicklungsverträge, beraten bei Zeugnisfragen genauso wie bei Fragen zum Umfang, Ort und Zeit der Arbeitsleistung, Urlaub sowie Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsentgelt etc. 



 

Schwerpunkte im Individualarbeitsrecht 

 

· Gestaltung von unternehmerischen Umstrukturierungsmaßnahmen,

  insbesondere Vorbereitung eines geplanten Personalabbaus

· Ausspruch und Abwehr betriebs-, verhaltens- und personenbedingter

  Kündigungen

· Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen

· Ausspruch und Abwehr von Abmahnungen

· Geltendmachung und Abwehr von Lohn- und Gehaltszahlungen

· Prüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen

· Gerichtliche Vertretung in allen Instanzen

· Entwicklung von Prozess-Strategien

· Verhandlung von Aufhebungsverträgen

 

 

 

Schwerpunkte im kollektiven Arbeitsrecht

 

· Vertretung in Beschlussverfahren in allen Instanzen

· Mitwirkung in Einigungsstellenverfahren

· Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten

· Verhandlung und Abschluss von Interessenausgleich und

  Sozialplan bei Betriebsänderungen

· Umstrukturierungs- und Personalanpassungsmaßnahmen

· Begleitung und Vorbereitung von Betriebsübergängen

· Gestaltungsberatung und Strategie-Entwicklung