Kapitalanlagerecht

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Kapitalanlagerecht.

Anders als unzählige Rechtsanwaltskanzleien in der Bundesrepublik vertreten wir zwischenzeitlich nur noch und ausschließlich Anlageberater und –vermittler. Wir meinen, dass eine gleichzeitige Vertretung von Anlageberatern und –vermittlern auf der einen Seite und Kunden auf der anderen Seite nicht sinnvoll und möglich ist. Eine Tätigkeit für beide Interessengruppen halten wir für bedenklich.

Als Anlagevermittler oder Anlageberater ist Ihnen bekannt, wie schnell die Haftung droht. Die Rechtsprechung steht dabei oft auf dem Standpunkt, sie müsste Kapitalanleger gegen Initiatoren oder Anlageberater schützen.

Das ist im Ansatz falsch. Es ist auch nicht erforderlich, dass Mieter vor ihren Vermietern (und umgekehrt) geschützt werden müssen. Es gibt in diesen Bereichen weder „stark und schwach“ noch „gut und böse“. Trotzdem drängt sich der Eindruck auf, dass die deutschen Gerichte dies aber exakt so annehmen. Anders lässt sich die Flut von Prozessen im Kapitalanlagerecht nicht erklären. Sicherlich hängt dies aber auch zusammen mit der teils professionellen Vermarktung obsiegender Entscheidungen von Anlegeranwälten im Internet.

Sie werden als Anlageberater oder Anlagevermittler auf Schadensersatz in Anspruch genommen? Gerne dürfen Sie sich mit uns in Verbindung setzen!