Familienrecht

Die Zahl der Eheschließungen und der Ehescheidungen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten wesentlich verändert. Waren früher die sog. Alleinverdiener- oder Hausfrauenehen noch die Regel, so sind heute meist beide Ehepartner berufstätig; immer öfter dauert eine Ehe nicht mehr ein Leben lang. Durchschnittlich wurden in den letzten Jahren 200.000 Ehen pro Jahr in der Bundesrepublik geschieden. Eine Scheidung kann privat zu existenziellen Nöten führen und insbesondere den Bestand eines Unternehmens nachhaltig gefährden.

 

Mit dem Ehevertrag lässt sich zumindest das wirtschaftliche Risiko umfangreich mindern. In einem Ehevertrag werden zunächst wichtige Regelungen über den Zugewinnausgleich und den Versorgungsausgleich getroffen. Auch der nacheheliche Unterhalt sollte Gegenstand eines Ehevertrages sein. Diese drei Punkte sind inhaltlich miteinander verknüpft und eine ausgewogene Regelung ist in den meisten Fällen nur möglich, wenn alle diese Themen berücksichtigt werden. Man kann auch Regelungen zum Vermögen treffen, etwa, welche Vermögensgegenstände gemeinschaftliches Eigentum werden sollen. Auch das Sorgerecht kann konkretisiert werden. Wichtig ist immer, dass die Eheverträge ausgewogen sind. Begünstigt die Regelung einen der Partner einseitig in starkem Maß, so wird der Ehevertrag als sittenwidrig und unwirksam angesehen.

 

Steht eine Ehe vor dem Aus und wurde keine Ehevertrag geschlossen, so sollte zumindest eine Scheidungsfolgevereinbarung geschlossen werden. So werden gerichtlichen Auseinandersetzungen für bestimmte Angelegenheiten vermieden. Dies erreichen wir auch mit der Durchführung eines Mediationsverfahrens oder auch in Gesprächen mit beiden Ehepartnern. In der Scheidungsfolgenvereinbarung soll festgehalten werden, dass beide Ehepartner die Scheidung wollen bzw. wer sie beantragt. Es sollte niedergelegt sein, dass Anträge zur elterlichen Sorge nicht oder nur einvernehmlich gestellt werden. Schließlich sollte festgehalten sein, dass eine Einigung über den Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt besteht. Auch die Einigkeit über Hausrat und Ehewohnung sollte fixiert sein.

 

Leider ist ein friedlicher Weg nicht immer möglich. Dann ist der Umgang oder Unterhalt über das Familiengericht einzuklagen. DORELL RECHTSANWÄLTE haben langjährige Prozesserfahrung auf dem gesamten Gebiet des Familienrechts sowohl bei Amtsgerichten als auch vor dem Oberlandesgericht.

 

Schwerpunkte unserer familienrechtlichen Beratung

 

· Ehevertrag und Eheschließung

· Scheidung und Scheidungsfolgenvereinbarungen

· Kindesunterhalt

· Trennungsunterhalt

· Ehegattenunterhalt

· Lebenspartnerschaftsverträgen und Aufhebungsverfahren

· Versorgungsausgleich

· Vermögensauseinandersetzungen

· Zugewinnausgleich

· Kindschaftssachen, insbesondere elterliche Sorge,

  Umgangsrecht und Kindesherausgabe

· Abstammung und Adoption

· Namensrecht und dem Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften